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Information

E.U. Richtlinie 2014/107/EU – Common Reporting Standard (CRS)

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2016 der Geltungsbereich der neuen europäischen Richtlinie, welche den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht und gleichzeitig die Zinsbesteuerungsrichtline ersetzt, erweitert wird.

Jedes bei einem Finanzinstitut zum 1. Januar 2016 aktiv geführte Finanzkonto von einem in diesem Land nicht ansässigen Kontoinhaber muss seitens des jeweiligen Finanzinstituts den zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden. Die weiterzugebenden Informationen bezüglich des Kontos beinhalten Kapitalerträge (wie Investitionsgewinne oder Dividenden) und Kontoinformationen wie Namen und Daten zum Kontoinhaber, zum Kontostand am 31. Dezember oder am Tag der Kontoschließung wie auch die Kontonummer selbst. Diese Informationen werden mit Beginn des Jahres 2017 für das Jahr 2016 übermittelt (oder später, abhängig von der Vereinbarung zwischen dem Land, in dem das Finanzinstitut beheimatet ist mit dem Land des Wohnsitzes des Kontoinhabers). Dieser Informationsaustausch betrifft sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch Länder, die sich freiwillig daran beteiligen.

Mehr Infomationen hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches finden Sie hier auf der Webseite der OECD.

Einlagensicherung und Investitionsschutz

Verwaltung der Einlagen

Kundengelder werden auf Treuhandkonten mit der Bezeichnung "Kundenkonto" gehalten, die von WH SelfInvest S.A. (nachfolgend WHS) als Bevollmächtigter eröffnet werden. Die Kundengelder werden anschließend auf getrennte Bankkonten der jeweiligen WHS-Vertragspartner überwiesen, um die Kundenorders für Futures, US-Aktien und Optionen ausführen zu können. Diese Konten werden entweder im Vereinigten Königreich (für Freefutures) oder in den USA (für Freestoxx) geführt.

Eine Liste der Banken, bei denen die Kundengelder gehalten werden, finden Sie auf dieser Website unter "Kunden".

Einlagensicherung

Kundengelder sind segregiert von unserem Firmenguthaben und werden individuell verbucht.

Im Falle der Insolvenz einer Bank, bei der die Kundengelder verwahrt werden, sind die Kunden wie folgt geschützt:

In Luxemburg hinterlegte Kundengelder: Der "Einlagensicherungsfonds Luxemburg" (FGDL) erstattet den Betrag der garantierten Bareinlage bis zu einem Höchstwert von 100.000 € pro Einleger und Unternehmen.

Im Vereinigten Königreich hinterlegte Kundengelder: Das "Financial Services Compensation Scheme" (FSCS) erstattet den Betrag der garantierten Bareinlage bis zu einem Höchstwert von 85.000 £ pro Einleger und Unternehmen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegte Kundengelder: Die "Federal Deposit Insurance Corporation" (FDIC) erstattet den Betrag der garantierten Bareinlage bis zu einem Höchstwert von 250.000 $ pro Einleger und Unternehmen.

Investitionsschutz

Im Falle der Insolvenz einer Bank oder einer Investmentgesellschaft sind die Kunden für ihre Forderungen aus Wertpapiergeschäften geschützt, d. h. für die Instrumente, die den Anlegern gehören und in ihrem Namen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten, verwaltet oder gemanagt werden, sowie für die Gelder, die den Anlegern geschuldet werden oder ihnen gehören und in ihrem Namen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Die Kunden sind wie folgt geschützt:

Im Falle einer Insolvenz von WHS: Das "Système d'indemnisation des investisseurs Luxembourg" (SIIL) erstattet den Betrag der garantierten Anlagen bis zu einem Höchstwert von 20.000 € pro Anleger.

Im Falle einer Insolvenz einer britischen Investmentgesellschaft: Der FSCS erstattet den Betrag der garantierten Anlagen bis zu einem Höchstwert von 85.000 £ pro Anleger und Unternehmen.

Im Falle eines Ausfalls einer US-amerikanischen Investmentgesellschaft: Die "Securities Investor Protection Corporation" (SIPC) deckt bis zu 500.000 $ pro Kontotyp, davon maximal 250.000 $ für fehlende Wertpapiere und maximal 250.000 $ für fehlendes Bargeld.

Umgang mit Interessenskonflikten

WH Selfinvest ist sich darüber bewusst, dass es seine Dienstleistungen sorgsam, sachkundig, präzise und im Interesse des Kunden ausführen muss. Das Unternehmen unternimmt alle Anstrengungen, mögliche Interessenkonflikte zwischen Kunden untereinander und zwischen Kunden- und den Interessen von WH Selfinvest zu identifizieren. Im Grundsatz gilt, dass sich WH Selfinvest bemüht, die Interessen der Kunden vor die eigenen zu stellen.

Basierend auf den angebotenen Dienstleistungen hat WH Selfinvest unten genannte Szenarien identifiziert, die zu einem potentiellen Interessenkonflikt führen können. In den internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen von WH Selfinvest ist eine Vermeidung der Interessenkonflikte vorgesehen. Um sicherzustellen, dass Interessenkonflikte vermieden oder im besten Interesse des Kunden gehandhabt werden, wird eben dort auch auf Situationen hingewiesen, die zu potentiellen Interessenkonflikten führen könnten.

(a) Das Unternehmen wird wahrscheinlich zu Lasten des Kunden einen Gewinn machen oder einen Verlust vermeiden: Dies trifft für WH Selfinvest im Normalfall nicht zu. Jegliche dargestellte Situation sollte umgehend dem Management von WH Selfinvest gemeldet werden, um eine den Richtlinien und Regularien konforme Behandlung des Vorfalls zu gewährleisten.

(b) Das Unternehmen hat Interesse an den Folgen einer dem Kunden angebotenen Dienstleistung oder einer Transaktion im Namen des Kunden, die sich von den Interessen des Kunden an diesen Folgen unterscheidet: WH Selfinvest bietet seinen Kunden keine Anlageberatung und gibt keine Empfehlungen in bestimmte Finanzprodukte, sei es lang- oder kurzfristig, zu investieren.

(c) Das Unternehmen hat ein finanzielles oder anderweitiges Interesse daran, die Interessen eines Kunden oder einer Gruppe von Kunden gegenüber jenen anderer Kunden zu bevorzugen: WH Selfinvest teilt seine Kunden nicht in Kategorien ein, die auf Kontogröße oder Volumen basieren (z.B.: Platin-, Gold-, Silver- oder Bronzekunden). Alle Kunden haben Zugang zu allen Dienstleistungen und Produkten der Firma. Alle Order werden gleich und anhand identischer Arbeitsanweisungen behandelt. Alle Kunden handeln den gleichen Spread und zahlen identische Kommissionen, es sei denn, sie haben einen Volumennachlass erhalten. Alle Kunden haben Zugang zum selben Support-Desk und jede Kundenanfrage wird gemäß identischer Richtlinien behandelt.

(d) Das Unternehmen führt die gleichen Geschäfte wie der Kunde durch: WH Selfinvest führt keine identischen Geschäfte wie seine Kunden und keinen Eigenhandel durch.

Zuwendungen

WH SelfInvest informiert seine Kunden, dass es im Falle einer Kontoeröffnung aufgrund einer Empfehlung Dritter zu einer fixen oder transaktionsbasierten Vergütung an diese dritte Partei kommen kann.

WH SelfInvest erhält von diesen Parteien keine Kommissionen.

Für das gemeinsame Angebot von WH SelfInvest und Swissquote Bank Europe wird kein Provisionszuschlag erhoben und die Parteien teilen sich die Provisionen.

Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer Kundenwerbung durch einen bestehenden Kunden keine Zahlungen an letztgenannten gewähren dürfen.


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